Entgasen, ventilieren oder Gasrückführung? Die CDNI-Vertragspartner wollen den Umgang mit gasförmigen Rückständen flüssiger Ladung international genauer geregelt wissen. „Wildes“ Entgasen soll dann bald der Vergangenheit angehören. Ihren ersten vollständigen Entwurf hat die Konferenz der Vertragsparteien (KVP) nun öffentlich zur Diskussion gestellt.
Das Gremium tagte bereits am 28. Juni, die Konsultationsfrist läuft vom 15. Juli bis zum 15. September. Unter der E-Mail-Adresse online.consultation@cdni-iwt.org kann jeder seine Gedanken und Meinungen dem Gremium mitteilen. Eine öffentliche Mitteilung über die Konsultation gab es jedoch erst am 31. August. Rund drei Viertel der Frist waren zu diesem Zeitpunkt bereits verstrichen.
Nach der Konsultation sollen die Vorschriften zeitnah in das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) aufgenommen werden. Mit im Boot sitzen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz.
Verursacherprinzip
Der nun vorliegende Entwurf habe Wirtschaftsvertreter und die staatlichen Delegationen in den vergangenen dreieinhalb Jahren intensiv beschäftigt. Er sieht eine ADN- und VOC-gerechte Eingliederung der gasförmigen Ladungsrückstände in den Teil B des Übereinkommens vor. Man wolle Verantwortungen verteilen und dem Verursacherprinzip Rechnung tragen. Es gilt, das Entgasen von karzinogenen, mutagenen, reproduktionstoxischen und Geruchsemmissionen verursachenden Stoffen schrittweise einzudämmen oder zu vermeiden. Dazu müssen auch Entsorgungsmöglichkeiten geschaffen werden. Ein Zeitplan steht noch nicht fest.
Allerdings scheint auch die unter Anhang VI zu findende Stoffliste, die drei Gruppen für die „Entgasungsstandards“ definiert, noch nicht vollständig zu sein. Beispielsweise kommt das Klopfschutzmittel ETBE nicht in der Liste vor, obwohl es bereits als Alternative zu dem in die Kritik geratenen MTBE in Deutschland Verbreitung findet.
Letzte Meldungen
- Datengestützte Binnenschifffahrt: First Dutch investiert in Shipping Technology 5. September 2024
- CDNI: Überarbeitete Entladebescheinigung für die Tankschifffahrt gilt ab 1. Juli 30. Mai 2024
- Kraftstoff-Workshop am 5. März: HVO als klimaschonende Übergangslösung 25. Februar 2024
- Hafen Antwerpen-Brügge verzeichnet Umschlagrückgang von 5,5 Prozent 12. Januar 2024
- BG Verkehr veranstaltet Branchenkonferenz Binnenschifffahrt 17. Dezember 2023