Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) hat am 12. August Position zum Entwurf einer neuen Richtlinie zur Förderung des Kombinierten Verkehrs (KV) bezogen. Zwar ermöglichten mehrere Verbesserungen höhere Anreize zur Verkehrsverlagerung auf Schiff und Schiene, doch sieht der Verband auch Nachbesserungsbedarf.
Der Neu- und Ausbau von KV-Umschlaganlagen wird weiterhin mit bis zu 80 Prozent vom Bund bezuschusst. Eine Neuerung, die der Verband ausdrücklich begrüßt: Pachtverträgen für Grundstücke, auf denen KV-Umschlaganlagen errichtet oder ausgebaut werden sollen, werden künftig anerkannt. „Damit erfolgt endlich eine Gleichstellung mit Eigentum und Erbbaurecht, was gerade in Hafengebieten deutliche Vorteile bringt“, so Heinrich Kerstgens, BDB-Vorstandsmitglied und Contargo-Geschäftsführer.
Ebenfalls sehe der Entwurf für die Förderberechnung sinnvollerweise vor, bei der Ermittlung des volkswirtschaftlichen Nutzens die Hälfte der zurückgelegten Strecken im europäischen Ausland zu berücksichtigen. Dies biete KV-Terminals an grenznahen Wasserstraßen eine bessere Chance auf Realisierung, so der BDB. Anerkannt werden sollen auch Abstellflächen für Ladeeinheiten sowie automatisierte Ausfahrschranken und Parkplätze, wenn sie im Zusammenhang mit der Umschlagfunktion der KV-Anlage stehen.
Schnellere Bearbeitung gefordert
Was dem BDB in der neuen Richtlinie noch fehlt, sind etwa der Grunderwerb an Wasserflächen, Telekommunikationsanlagen, Sicherheitseinrichtungen, Anwendungssoftware sowie Geräte zur automatischen Sendungserfassung nicht nur im Zu- sondern auch im Ablauf. Der Verband bedauert, dass der Fördertitel im Bundeshaushalt in den Jahren 2017 und 2018 abgesenkt werden soll. Ebenso sei Geschwindigkeit angesagt: „Bearbeitungszeiten von bis zu einem Jahr waren keine Seltenheit“, so Kerstgens. Die alte KV-Förderrichtlinie soll zum 31. Dezember außer Kraft treten.
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