Liegeplätze im Rheinauhafen Köln wieder eingeschränkt nutzbar

  • Von Christian Grohmann
  • 28.09.2018
  • Häfen
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Liegeplätze im Rheinauhafen Köln wieder eingeschränkt nutzbar

Die Häfen und Güterverkehr Köln und die Stadt geben die Kaimauer des Rheinauhafens zum 1. Oktober wieder als Liegestelle frei. Allerdings unter Auflagen, wie das Unternehmen am 27. September mitteilte. So dürfen beladene Schiffe eine Breite von 9,50 Metern sowie eine Tragfähigkeit von 1.200 Tonnen nicht überschreiten. Leere Schiffe dagegen dürfen generell anlegen.

Weitere Einschränkungen betreffen den Einsatz von Winden zum Festmachen sowie das Liegen mehrerer Schiffe nebeneinander. Die Nutzung von Landstrom für die Liegezeit ist verpflichtend. Damit greift der Hafenbetreiber auf eine Ende 2017 von der ZKR beschlossene Ergänzung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung zurück, die unter § 7.06 Nummer 3 auch ein neues Tafelzeichen definiert, das ein Gebot zur Nutzung von Landstromanschlüssen anzeigt.

Interimslösung

Seit Februar hatte die HGK im Rheinauhafen Poller und Halteringe aus Sicherheitsgründen entfernt und ein Festmachverbot ausgesprochen. Als Grund wurden zwei Schadensfälle mit anschließender Fahrerflucht genannt. In der Pressemitteilung ist von „schweren Havarien“ die Rede. Nicht alle Schiffer hielten sich an das Verbot. Zudem folgte eine lautstarke Protestwelle, die auch in die Neugründung der Europäischen Vereinigung der Binnenschiffer (EVdB) sowie in eine Dialogreihe führte.

Der Freigabe vorausgegangen war eine Zugfestigkeitsprüfung der 150 verbliebenen Festmachvorrichtungen. Die Beteiligten äußerten Verständnis für die Situation der Binnenschiffer, die unter einer Verknappung von Liegeplätzen entlang des gesamten Rheins leiden. Die erneute Genehmigung zum Festmachen an der Mauer gilt als Interimslösung, da mittelfristig stabilere Dalben mit sicheren Landgangsmöglichkeiten vor die Mauer gesetzt werden sollen.

Reaktionen

Unter den Besatzungsangehörigen war das Echo in den sozialen Medien gespalten. Einige sehen durch die Einschränkungen keine wirkliche Entlastung der Gesamtsituation und befürchten, dass die Interimslösung von längerer Dauer sein wird. Andere mahnen, die noch vorhandenen Haltevorrichtungen erfüllten kaum die praktischen Anforderungen und die Landstromanschlüsse seien zu fehleranfällig.

Martin Staats, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) zeigte sich zufrieden. „Das Vorgehen in Köln zeigt, dass auch bis zur Umsetzung der Gesamtlösung, kurzfristig Verbesserungen der Situation für die Schifffahrt erzielt werden können, wenn der Wille vorhanden ist“, so Staats. „Wir regen an, dass auch an den großen Schleusen im Wesel-Datteln-Kanal eine Festigkeitsprüfung der derzeit gesperrten Nischenpoller vorgenommen wird, auf deren Grundlage dann entschieden werden kann, ob bis zur Installation des Festmacherdienstes nicht zumindest eine teilweise Nutzung der Poller für leere und teilbeladene Schiffe vertretbar ist.“

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