Das Flusskreuzfahrtschiff MS „Bellriva“ ist in der Nacht zum 17. April nach der Kollision mit drei Buhnen bei Rheinkilometer 339 leckgeschlagen. Trotz Wassereinbruchs konnte der Schiffsführer den Havaristen in den Rheinhafen Karlsruhe manövrieren, wo die 115 Passagiere und rund 43 Besatzungsmitglieder unverletzt von Bord gehen konnten, meldete die Polizei.
Nach bisherigen Erkenntnissen hatte das Schiff unter der Führung eines 78-jährigen Lotsen in Höhe Rastatt-Plittersdorf kurz vor 4 Uhr Berührung mit drei Buhnen. Die Propeller wurden beschädigt, durch drei etwa 10 bis 15 Zentimeter große Lecks im Steuerbord-Bereich des Bugs und zwei kleinere Löcher drang massiv Wasser in den Rumpf ein. Bis das Schiff den gegen 5 Uhr den knapp 20 Kilometer entfernten Hafen Karlsruhe aus eigener Kraft erreichte, arbeiteten die Lenzpumpen auf Hochtouren.
Geordnete Evakuierung
Nachdem das Schiff an einer von der Wasserschutzpolizei geräumten Liegestelle kurz vor dem Hafensperrtor festgemacht hatte, wurden die Passagiere an Bord des Fahrgastschiffs „Karlsruhe“ gebracht und versorgt. Vereinzelt wurden weitere Passagiere medizinisch versorgt, da dringend notwendige Medikamente bei der Evakuierung an Bord des Havaristen liegen blieben.
Gegen Mittag brachten drei Busse die Fahrgäste an ihren Zielort Köln. Laut eines Zeitungsberichts verlief die gesamte Evakuierung ruhig und geordnet. bereits kurz nach der Grundberührung hatte die Besatzung die Passagiere aufgefordert, sich auf dem Oberdeck zu versammeln.
Die Feuerwehr und ein Hafenschlepper unterstützten unterdessen die Lenzarbeiten, bis Taucher das Schiff durch das anschweißen von Stahlplatten provisorisch abdichten konnten. Nach ersten Schätzungen beträgt der an dem Schiff entstandene Sachschaden mindestens 500.000 Euro. Das Schiff wurde inzwischen von einem Gütermotorschiff längsseits genommen und wird auf eine Kölner Werft geschleppt.
Fahrfehler unterlaufen
Nach ersten Ermittlungen der Wasserschutzpolizei ist die Havarie auf einem Fahrfehler des Lotsen zurückzuführen, der bei Nebel und Dunkelheit von der Fahrrinne abgekommen war. Die Wasserschutzpolizei ermittelt nun wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs gegen den Mann. Lotsen müssen sich ebenso wie Schiffsführer ab dem 65. Lebensjahr einer jährlichen Gesundheitsprüfung unterziehen.
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