Fähren behalten reduzierten Mehrwertsteuersatz für den Autoverkehr

Fähren behalten reduzierten Mehrwertsteuersatz für den Autoverkehr

Binnenfähren dürfen den reduzierten Mehrwertsteuersatz nun auch wieder auf Personenfahrzeuge anwenden. Wie der Deutsche FährVerband e.V. (DFV) am 5. Oktober meldete, verhindere die nun erwirkte Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses das Aus vieler Fährstellen. Für die Güterbeförderung mit LKW wird weiterhin wie seit Anfang 2020 der volle Mehrwertsteuersatz fällig.

Bis Dezember 2019 unterlag die Beförderung von Personen, Fahrzeugen und Gütern im Fährverkehr auf deutschen Wasserstraßen dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Gesetzliche Grundlage war §12 Abs. 2 Nr.10 UstG. Dann änderte der Gesetzgeber im Rahmen des Klimaschutzgesetzes auch das Umsatzsteuergesetz: Der reduzierte Steuersatz für die Beförderung von Fahrzeugen und Gütern mit Fähren entfiel kurzfristig.

Die Branche protestierte gemeinsam mit weiteren Fachverbänden und einzelnen Landesministerien, denn Binnenfähren sind in vielen Regionen Teil der Verkehrsinfrastruktur und des Öffentlichen Personennahverkehrs. Bis zu 74 Millionen Fahrgäste befördern die Fähren jährlich, schätzt der DFV. Ein Großteil des Umsatzes vieler Unternehmen entfalle auf die Beförderung von Fahrzeugen. Eine Erhöhung des Steuersatzes auf 19 Prozent hätte für viele Fähren das wirtschaftliche Aus bedeutet. Umwege für Pendler und Reisende wirken zudem dem Klimaschutz entgegen.

Nichtbeanstandung schafft Rechtssicherheit

Das Bundesfinanzministerium folgt nun dem Lösungsvorschlag des DFV und ändert den Umsatzsteueranwendungserlass dahingehend, dass der Transport von Fahrzeugen als Nebenleistung der Personenbeförderung weiterhin dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Ausgenommen bleibt die Güterbeförderung, etwa per LKW. Weiterhin bietet eine Nichtbeanstandungsformel den Fährunternehmern Rechtssicherheit bis zum 31. Dezember 2020, so dass für Umstellungen bis zum Jahreswechsel Zeit bleibt. „Wir sind ausgesprochen erfreut über die erreichten Anpassungen und danken insbesondere den Ländern für die Unterstützung“, sagte DFV-Vorsitzender Michael Maul.

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